Landrat hält an Kürzungen fest

Die Revision des Basellandschaftlichen Sozialhilfegesetzes fand heute in der Schlussabstimmung keine 4/5-Mehrheit und es kommt zur Volksabstimmung. Aus Sicht der Fachorganisationen ist dies zu begrüssen: das Stimmvolk soll das letzte Wort haben über den Vorschlag, Menschen, die länger als 2 Jahre auf Unterstützung angewiesen sind, weiter abzustrafen. Unsere Stellungnahme ist hier einsehbar.