Landrat hält an Kürzungen fest

Die Revision des Basellandschaftlichen Sozialhilfegesetzes fand heute in der Schlussabstimmung keine 4/5-Mehrheit und es kommt zur Volksabstimmung. Aus Sicht der Fachorganisationen ist dies zu begrüssen: das Stimmvolk soll das letzte Wort haben über den Vorschlag, Menschen, die länger als 2 Jahre auf Unterstützung angewiesen sind, weiter abzustrafen. Unsere Stellungnahme ist hier einsehbar.

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Erste Lesung im Landrat

Heute hat sich der Landrat mit einer ersten Lesung der aktuell vorliegenden Sozialhilfegesetzgebung gewidmet. Darin enthalten ist nach wie vor eine Kürzung von 40 Franken für Personen, welche länger als zwei Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind. Für uns ist das Grund genug, uns weiterhin gegen die Revision zu engagieren.

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Überarbeitete Vorlage

Der Prozess geht weiter: Vor einigen Tagen wurde der stark überarbeite Entwurf von Sozialhilfegesetz und -verordnung veröffentlich. Wir beschäftigen uns momentan ausführlich mit der neuen Vorlage und werden bis Ende Monat ein Positionspapier verfassen.

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Stellungnahme der SKOS

Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS findet klare Worte zur Vorlage aus dem Baselland: "Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen in wichtigen Punkten im Widerspruch zu den SKOS-Richtlinien, die einen schweizweit…

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