Argumente

Das neue Sozialhilfegesetz macht vieles komplizierter statt einfacher. Für die Betroffenen bringt es ungerechtfertigte Leistungssenkungen mit sich. Und das, obwohl die Sozialhilfe schon heute unter dem Existenzminimum liegt. Für die Fachstellen bedeuten die neuen Zuschüsse, Abzüge und das Assessmentcenter deutlich mehr Bürokratie, womit auch die Kosten in der Verwaltung steigen. Ausserdem führt die Teilrevision zu Rechtsunsicherheit, denn die Regelung ist nicht national abgestimmt. Aus menschlicher Sicht ist das revidierte Sozialhilfegesetz ein Rückschritt, aus fachlicher Sicht ein unnötiges Experiment, das mehr Kosten als Nutzen verursachen wird.

Deshalb NEIN zu dieser Mogelpackung!

NEIN zum Sozialhilfegesetz am 15. Mai 2022


Unsere wichtigsten Argumente

Das neue Sozialhilfegesetz ermöglicht neu eine Kürzung der Sozialhilfe nach zwei Jahren, obwohl diese schon heute unter dem Existenzminimum liegt, wie die SKOS errechnet hat. Und mit dem neuen Gesetz ist unklar, ob sie sogar auf Nothilfe reduziert werden könnte.

Betroffen sind beispielsweise Kinder und Jugendliche, die einen Drittel der Personen in der Sozialhilfe ausmachen. Wenn der Langzeitabzug zum Zug kommt, trifft dies das Familienbudget und damit auch die Kinder und Jugendlichen - selbst wenn sie selbst vom Langzeitabzug ausgenommen sind.

Die Kürzung ist aus menschlicher Sicht nicht vertretbar. Die Sozialhilfe würde ihr Ziel - die Existenz zu sichern - nicht mehr erfüllen. Auch die Forschung ist längst zum Schluss gekommen, dass ein “Anreizsystem” wie in der aktuellen Teilrevision nichts zur Motivation der Betroffenen beiträgt, sondern eher schadet.

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht zahlreiche neue Regelungen vor. So gibt es neue Zuschüsse, Abzüge und ein Assessmentcenter, das jährlich zwei Millionen Franken kosten soll.

Der Motivationszuschuss verspricht wenig Wirkung. Bereits 2014 wurde in Basel-Landschaft die vergleichbare Motivationszulage abgeschafft, weil die Regierung keinen positiven Effekt feststellen konnte. Und beim Langzeitabzug gibt es so viele Ausnahmen, dass die Ausnahme voraussichtlich die Regel sein wird.

Die neuen Zuschüsse und Abzüge erschweren die Arbeit in der Sozialhilfe und machen die Fallbearbeitung aufwändiger und komplizierter. Das gilt auch für das Assessmentcenter, dessen Nutzen in den Sternen steht. Völlig unklar ist beispielsweise die künftige Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialhilfe.

Die meisten der angepriesenen Neuerungen sind keineswegs innovativ, sondern blähen die Verwaltung auf. Es gibt vielversprechendere Ansätze wie die direkte Investition in die Sozialdienste in den Gemeinden und vermehrte Bemühungen, dass kleine Sozialdienste regional zusammengefasst werden.

In anderen Kantonen wie St. Gallen und Zürich wollten gewisse Poltiker*innen ebenfalls ein radikales Anreizsystem mit drastischen Kürzungen bei der Sozialhilfe einführen. Das wurde jedoch verworfen, weil rechtliche Bedenken bestehen. Die Teilrevision schafft somit Rechtsunsicherheit. Wenn das bereits heute zu tief angesetzte Existenzminimum, das in den SKOS-Richtlinien festgehalten ist, noch deutlicher unterschritten wird, ist das rechtlich kaum haltbar, denn die Kürzung läuft dem Ziel der Sozialhilfe zuwider.

Auch die neuen Begrifflichkeiten müssen sich erst einmal etablieren. Die Zuschüsse und Abzüge sind eine Erfindung des Kantons Basel-Landschaft. Die Einführung ist nicht national abgestimmt und läuft der von der SKOS angestrebten schweizweiten Harmonisierung der Sozialhilfe entgegen und sorgt für Willkür.

Die aktuelle Praxis stellt die Einwohner*innen im Kanton Basel-Landschaft schon heute schlechter als die Einwohner*innen anderer Kantone. Die geltende Rechtslage in Baselland führen zu einer äusserst restriktiven Praxis bei der Gewährung von Sozialhilfe.

Die Senkung der Sozialhilfe, die Einführung neuer Zuschüsse und Abzüge und die Schaffung eines neuen Assessmentcenters sind ein Experiment und ein Alleingang des Kantons. Das ist nicht nur aufwändig und riskant, sondern schlichtweg unnötig.


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Unser Komitee

Das Komitee besteht aus zahlreichen Fachpersonen und Organisationen, die im Sozialbereich tätig sind und sich mit den Anliegen der Betroffenen dieses Gesetzes bestens auskennen. Der Leistungsabbau sowie die komplizierte Ausgestaltung des neuen Sozialhilfegesetzes haben sie zu einer klaren Ablehnung bewogen.


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