Umsetzung der Teilrevision muss streng kontrolliert werden

Das Komitee NEIN zum Sozialhilfegesetz fordert eine wiederkehrende und ausführliche Berichterstattung über die Wirkung der Massnahmen, damit diese aufgehoben werden können, wenn sie sich als nutzlos erweisen.

Das Komitee NEIN zum Sozialhilfegesetz bedankt sich bei der Stimmbevölkerung für die engagierte Unterstützung. Das Komitee hält trotz des Abstimmungsresultates fest, dass die Wirksamkeit der Massnahmen aus fachlicher Sicht stark infrage gestellt wird. Die Regierung muss nun den Nachweis erbringen, dass die Massnahmen auch tatsächlich wirken.

Deshalb fordert das Komitee, das vom Bündnis Verkehrt ins Leben gerufen wurde, dass die Einführung der Massnahmen mit einem Monitoring begleitet, das ausführlich über die Wirkung Bericht erstattet. Weiter fordert das Komitee, dass die Regierung sicherstellt, dass keine weitere Stigmatisierung von Sozialhilfebeziehenden stattfindet.

Ein besonderes Augenmerk sollte insbesondere auf den Langzeitabzug und die Motivationszulage gelegt werden, die gesondert analysiert werden müssen. Bisherige Studien zu einem Anreizsystem, wie es jetzt eingeführt wird, kamen zum Ergebnis, dass es wirkungslos oder sogar kontraproduktiv für die wirtschaftliche Integration ist. Selbst die Regierung in Baselland hat eine vergleichbare Zulage 2014 abgeschafft, weil sie kein Wirkung entfaltet habe.

Sollte sich – wie es der wissenschaftliche Diskurs nahelegt – herausstellen, dass diese beiden Massnahmen nicht das gewünschte Ziel erreichen, müssen sie umgehend aufgehoben werden. Dies würde auch die Sozialdienste massiv entlasten, die nun unter anderem mit den komplizierten Ausnahmeregelungen beim Langzeitabzug einen grossen Mehraufwand zu bewältigen haben.

Weiter muss sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen, die einen Drittel der Sozialhilfebeziehenden ausmachen, nicht unter der Teilrevision leiden. Beim Langzeitabzug muss zwingend berücksichtigt werden, dass ein Abzug bei den Eltern auch die Kinder treffen kann, weil das gesamte Haushaltsbudget betroffen ist. Wenn das nicht garantiert werden kann, verkommen die Aussagen der Regierung, dass die Kinder mit der Teilrevision besser gestellt würden, zu leeren Versprechen.

Die Wirkung des neu geschaffenen Assessmentcenters schliesslich muss ebenfalls genau kontrolliert werden. Es braucht genügend Personal, um allen Personen gleichwertigen Zugang zu Unterstützung zu gewährleisten. Die Qualität der Dienstleistungen muss stimmen und für die Betroffenen unterstützend und nicht belastend sein. Kurz: Das Assessmentcenter darf kein Prestige- oder Imageprojekt von Politiker*innen bleiben, sondern muss einen deutlichen Nutzen zu den bestehenden Institutionen RAV und Sozialdienste erbringen.

Nicht zuletzt fordert das Komitee und das Bündnis Verkehrt von der Regierung, dass unabhängig von Abstimmungsresultat die Regionalisierung der Sozialdienste vorangetrieben und sichergestellt wird, dass den Sozialdiensten in allen Gemeinden genug Fachpersonal zur Verfügung steht.

Das Bündnis Verkehrt wird die Umsetzung der Teilrevision genau verfolgen und behält sich auch politische Schritte vor, sollte die Regierung kein Monitoring einsetzen oder wirkungslose Massnahmen beibehalten.