Irreführende Abstimmungserläuterungen

Das Komitee NEIN zum Sozialhilfegesetz ist empört über die Formulierungen in den Abstimmungserläuterungen zum Sozialhilfegesetz. Mit verzerrten Informationen und tendenziösen Aussagen wird die Stimmbevölkerung in die Irre geführt.

Der Kanton Basel-Landschaft versucht in den Abstimmungserläuterungen, mit tendenziösen Zahlen die Stimmbevölkerung von einem JA zum Sozialhilfegesetz zu überzeugen. Die Ausgangslage wird völlig verzerrt dargestellt, um den Eindruck zu erwecken, dass es einen dringenden Handlungsbedarf bei der Sozialhilfe gebe.

So schreibt der Kanton, dass die Zahl der Personen, welche auf Sozialhilfe angewiesen ist, zunehme und damit auch die Kosten für die Gemeinden steigen würden. Diese Aussage ist nicht nur unglaublich kurzsichtig. Sie ist auch falsch und zeugt davon, dass bei der Vorlage politische Spielchen im Vordergrund stehen und nicht etwa Fakten.

Fakt ist nämlich, dass der Anteil an Personen, welche Sozialhilfe beziehen, in den letzten Jahren gesunken ist. Ebenfalls gesunken sind die durchschnittlichen Kosten pro betroffene Person. Im Jahr 2020 waren gerade einmal 2,8 Prozent der Baselbieter*innen auf finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Das sind so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr, wie die Regierung selbst in einer Medienmitteilung festgehalten hat.

Ebenfalls bewusst ausgespart hat die Regierung ihre eigene Erkenntnis, dass der Nettoaufwand für die Sozialhilfe im Jahr 2020 insgesamt 77 Millionen Franken betragen hat und der Aufwand damit gegenüber dem Vorjahr um satte 5 Millionen Franken gesunken ist. Dies entspricht einem Minus von 5,9 Prozent und steht den Aussagen in den Abstimmungsempfehlungen diametral entgegen.

Umso absurder ist es, dass die Regierung selbst eingesteht, dass das neue System Mehrkosten generiert. Zum Beispiel mit einer wirkungslosen Massnahme wie dem Motivationszuschuss, den die Regierung vor wenigen Jahren selbst abgeschafft hat, weil dieser Zuschuss keine Wirkung entfaltet hat.

Abenteuerlich ist auch die Formulierung zum Langzeitabzug. Ein umfassender Ausnahmekatalog würde es ermöglichen, “jedem konkreten Einzelfall gerecht zu werden”, heisst es in den Erläuterungen. Verschwiegen wird jedoch, dass Kinder und Jugendliche von einem Langzeitabzug bei den Eltern ebenfalls betroffen sind, auch wenn sie selbst ausgenommen sind.
Die Anmerkung, dass das Wohl des Kindes neu explizit ins Sozialhilfegesetz aufgenommen wurde, wirkt unter diesen Vorzeichen geradezu zynisch. Mit einer Sozialhilfequote von 5,1 Prozent sind Kinder und Jugendliche nämlich doppelt so häufig betroffen wie Erwachsene.

Das Komitee NEIN zum Sozialhilfegesetz verurteilt diese Irreführung der Stimmbevölkerung und fordert die Politik auf, sich in der Debatte um Armut auf Fakten zu beziehen. Die jetzige Formulierung in den Abstimmungserläuterungen zielt darauf ab, Armutsbetroffene als finanzielles Übel zu stigmatisieren statt ihnen zu helfen.

Für das Komitee ist anhand der Zahlen zur Sozialhilfe im Kanton Basel-Landschaft klar, dass auf finanzieller Seite kein Druck für neue Massnahmen besteht, da die Kosten bereits heute sinken. Das Komitee zählt darauf, dass die Bevölkerung sich von den falschen Angaben im Abstimmungsbüchlein nicht in die Irre führen lässt und eine klares NEIN zu dieser verunglückten Vorlage einlegt.