Leserbrief von Donat Oberson,
Dipl. Sozialarbeiter FH, Leiter der Sozialberatung Heilarmee Region Basel
Schon über 3 Jahre „bastelt“ Baselland in Folge einer SVP Motion an einem neuen Sozialhilfegesetz. Von einer miserablen, kam es im letzten Jahr zu einer schlechten Vorlage, über die wir am 15. Mai abstimmen können. Die Sozialhilfe scheint hierzulande zum Schlachtfeld politischer Grabenkämpfe zu mutieren.
Wer hat denn Interesse an einem Sozialhilfegesetz, das teurer wird, mehr Verwaltungskosten verursacht und für die Betroffenen weitere Kürzungen zur Folge hat? Warum will Baselland in der Sozialhilfe einen Sonderzug fahren und sich auf Experimente einlassen (Beispiel Assessmentcenter)? Nach 2014 und 2016 soll die Sozialhilfe erneut für bestimmte Sozialhilfeempfänger gekürzt werden?
Die sogenannte Motivationskürzung, die nach zwei Jahren Sozialhilfe eingeführt werden soll, ist willkürlich und juristisch kaum haltbar. Das Assessmentcenter, welches Betroffene in den Arbeitsmarkt integrieren soll, ist nicht nötig, weil es die Stellen für Kranke und schlecht Qualifizierte gar nicht gibt.
Baselland will mit diesem Gesetz die Richtlinien der schweizerischen Sozialhilfekonferenz noch stärker missachten. Dass Sozialhilfeempfänger durch „Anreiz“ und „Sanktionen“ gesteuert werden müssen, entbehrt jeglicher Kenntnis der Realität. Statt eines unnötigen Assessmentcenters bräuchte es im mittleren und oberen Baselbiet regionale, fachlich ausgebaute Sozialdienste zur intensiven Betreuung und Begleitung von Sozialhilfebeziehenden oder auch „working poor“. Das ist aber in der Revision nicht vorgesehen. Aus fachlicher Sicht ist deshalb ein NEIN zum revidierten Sozialhilfegesetz eindeutig. Zusammenfassend sage ich mit allen sozialen Institutionen: Bekämpfen wir die Armut und nicht die Armen!