Das revidierte Sozialhilfegesetz bringt keine Verbesserungen für Betroffene, sondern macht alles komplizierter und führt zu mehr Bürokratie. Die angestrebte Kürzung für Langzeitbezüger*innen ist zudem eine reine Sparmassnahme auf Kosten von Armutsbetroffenen.
Die Befürworter*innen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes, die am 15. Mai 2022 zur Abstimmung kommt, werden nicht müde, Sozialhilfebeziehende abzuwerten. Insbesondere SVP-Vertreter*innen tun sich damit hervor, dass sie Betroffene als «18-jährige Schnösel» verunglimpfen, die keine Lust zu arbeiten hätten und die es sich in der «Hängematte gemütlich machen» würden.
Es ist diese Einstellung gegenüber Sozialhilfebeziehende, welche zu dieser missratenen Teilrevision geführt hat. Die Vorlage bringt keine Verbesserung, wie Peter Riebli gegenüber der BaZ behauptet, sondern sie verschlechtert vielmehr die Situation in der Sozialhilfe.
Es ist in diesem Zusammenhang geradezu absurd, dass Peter Riebli, der den Sozialhilfebeziehenden einen Drittel der Leistungen wegstreichen wollte, nun in der Basler Zeitung den «Linken» vorwirft, sie würden den Sozialhilfebeziehenden nicht mehr Geld geben wollen. Er verkennt dabei sämtliche fachlichen und menschlichen Argumente, die eindeutig gegen die Teilrevision sprechen.
So sind zum Beispiel ein Drittel der Betroffenen Kinder und Jugendliche. Ihre Situation wird mit dem Langzeitabzug noch prekärer, auch wenn sie selbst vom Abzug ausgenommen sind. Denn wenn das Familienbudget durch einen Langzeitabzug bei den Eltern zusammengestrichen wird, spüren das auch die Kinder. Da bringen auch die Beteuerungen der Regierung, dass mehr auf das Kindeswohl geachtet werde, rein gar nichts.
Auch Massnahmen wie der Motivationszuschuss laufen ins Leere und sind realitätsfern. Der Regierungsrat selbst hat 2014 die ähnlich gelagerte «Motivationzulage» abgeschafft, weil sie keine Wirkung entfaltet habe. Aus wissenschaftlicher Sicht ist ebenfalls längst erwiesen, dass Anreizsysteme nicht funktionieren. Was als innovativ verkauft wird, ist ein längst überholtes System.
Ebenfalls in den Sternen steht der Nutzen des Assessmentcenters, das ein stolzes Preisschild trägt. Es soll der Prävention dienen, was sicher begrüssenswert wäre. Allerdings liegt das Problem viel mehr darin, dass der Arbeitsmarkt für die betroffenen Personen mit ihren Lebensumständen keine Stellen bereithält. In all diesen Fällen läuft die Prävention ins Leere.
Sicher ist nur eines: Mit den neuen Regelungen mit all ihren Ausnahmen sowie mit dem Assessmentcenter wird die Bürokratie grösser und der Verwaltungsaufwand steigt – ohne dass eine konkrete Verbesserung für die Betroffenen erreicht wird. Die Teilrevision ist ein Alleingang des Kantons, welcher der Harmonisierung der Sozialhilfe in der Schweiz zuwider läuft.
Das Geld sollte besser in die regionalen Sozialdienste investiert werden, anstatt in Experimente, die keinen Erfolg versprechen. Gut aufgestellte regionale Sozialdienste sind näher bei den Betroffenen und können mehr bewirken als all die neuen Regelungen, die in erster Linie darauf abzielen, den Druck auf Armutsbetroffene weiter zu erhöhen.