Statement von Domenico Sposato an der Pressekonferenz vom 15. März 2022

Es ist nicht das erste Mal, dass die Sozialhilfe politisch unter Beschuss steht. Im Jahr 2014 wurde der Motivationszuschuss abgeschafft. Dies mit der Begründung, er habe keine Wirkung entfaltet. Im Jahr 2016 wurde dann erneut gekürzt, und zwar richtig: der Grundbedarf für eine Einzelperson wurde von 1‘077 Franken um 91 auf 986 Franken gesenkt.

Heute sind wir unter dem Existenzminimum angelangt, das die SKOS berechnet hat. Wir haben im Kanton Basel-Landschaft eine der restriktivsten Regelungen für die Sozialhilfe in der ganzen Schweiz. Jetzt sollen wir also noch mehr auf dem Rücken der Ärmsten sparen. Und dies auch noch unter dem Vorwand, sie damit mehr zu motivieren, aus der Armut zu kommen.

Hier wird eine Kürzung als Anreiz-System verkauft, obwohl aus fachlicher Sicht klar ist, dass
die Motivation der Betroffenen nie der entscheidende Faktor ist, aus der Armut zu kommen.

Die Regierung will jetzt auch plötzlich wieder einen Motivationszuschuss einführen, den sie vor einigen Jahren noch als nutzlos bezeichnet hat. Das zeigt schon, wie inkonsequent diese Vorlage ist.

Die Vorlage ist eine Mogelpackung, bei der schon heute klar ist, dass sie nicht hält, was sie verspricht. Die Problematik der Langzeitbetroffenen wird nicht verstanden und damit auch nicht gelöst. Das komplizierte System hilft ihnen nicht weiter, sondern setzt sie im schlimmsten Fall sogar noch grösserer Willkür aus.

Der Alleingang von Baselland ergibt keinen Sinn, denn das System verspricht keine Besserung, sondern noch mehr Komplexität und damit Bürokratie und Kosten. Das gilt insbesondere für die neuen Zuschüsse und den Langzeitabzug. Gemäss der Regierung sollen sich die neuen Abzüge und Zuschüsse finanziell die Waage halten. Das heisst, es fliesst zwar nicht mehr Geld an die Betroffenen, der Aufwand bei der Verwaltung steigt dagegen enorm.

Völlig unklar ist auch der Nutzen des Assessmentcenters, das aber ein stolzes Preisschild trägt. Es soll der Prävention dienen, was sicher begrüssenswert wäre. Allerdings sehen wir das Problem viel mehr darin, dass der Arbeitsmarkt für die betroffenen Personen mit ihren Lebensumständen keine Stellen bereithält. In all diesen Fällen läuft die Prävention ins Leere.

Der Alleingang ergibt erst recht keinen Sinn, weil er den Bemühungen entgegenläuft, eine Harmonisierung der Sozialhilfe unter den Kantonen herzustellen. Stattdessen schafft der Kanton neue Begrifflichkeiten, die sich erst einmal etablieren müssen.

Und man kann sich schon fragen, wie lange diese neue Regeln Bestand haben werden, wenn die nationale Harmonisierung vorangetrieben wird. Das gilt auch für die Beitragskürzungen deutlich unter das von der SKOS errechnete Existenzminimum. Wie lange diese noch juristisch haltbar sind, ist ebenso fraglich.

Dieser vorgeschlagene Sonderweg ist den Aufwand nicht wert, da er keine substanzielle Verbesserung verspricht, sondern mehr einem Experiment gleicht. Er bringt Rechtsunsicherheit mit sich und macht alles komplizierter. Für die Betroffenen, für die Sozialarbeiter*innen und für die Gemeinden.

Die Bürokratie und Kosten in die Höhe zu treiben, dient der Sozialhilfe nicht. Dieses Geld soll lieber an die Armutsbetroffenen gehen, anstatt dass der Verwaltungsapparat weiter aufgebläht wird. Darum setzten wir uns entschieden für ein NEIN zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ein.

Domenico Sposato, Geschäftsleiter Caritas beider Basel